Sprechstundenbedarf in 3 einfachen Schritten online bestellen!
Der abrechenbare Sprechstundenbedarf bezieht sich auf Verbrauchsmaterialien, die Ärzte während ihrer Sprechstunden verwenden und über die Krankenkassen abrechnen können. Dazu gehören etwa Medikamente, Verbandsmaterial und Hygieneartikel. Dieses System erleichtert Ärzten nicht nur die Verwaltung, sondern stellt sicher, dass die benötigten Materialien stets verfügbar sind. Berechtigt zur Nutzung des abrechenbaren Sprechstundenbedarfs sind niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren.
1. Legitimieren Sie sich:
Die Bestellung von abrechenbarem Sprechstundenbedarf ist ausschließlich Kassenärzten vorbehalten. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sich bei uns als Arzt registrieren.
Laden Sie Ihre Approbationsurkunde im Bereich “mein Konto” hoch. Dafür melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an und laden Sie das Dokument im .pdf, .jpg, oder .png Format hoch. Wir prüfen Ihr Dokument und schalten Ihr Konto für die Online-Bestellung des Sprechstundenbedarfs frei.
Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, kontaktieren Sie gerne unseren Kundenservice.
2. Bestellen Sie online:
Wenn Sie als Arzt registriert sind, melden Sie sich im Shop an und legen Sie anschließend Ihre Artikel in den Warenkorb. Sie entschieden bei erstattungsfähigen Artikeln, ob Sie diese als Sprechstundenbedarf abrechnen möchten, oder nicht.
Sie können in einer Bestellung Sprechstunden- und Praxisbedarf zusammen bestellen und auf diesem Wege von einer versandkostenfreien Lieferung profitieren.
3. Senden Sie uns das Rezept
Senden Sie uns Ihr ausgefülltes Rezept an folgende Adresse:
shejoba GmbH
c/o PraxisPanda
Wittener Str. 87
44789 Bochum
Hier können Sie einen kostenlosen Freiumschlag herunterladen:
Unverzüglich nach Erhalt des Rezeptes senden wir Ihnen den Sprechstundenbedarf zu. Alles Weitere erledigen wir für Sie.
Ihren Sprechstundenbedarf können Sie auch ganz unkompliziert wie bisher per E-Mail, Telefon oder Fax bei uns bestellen.



So füllen Sie das Rezept richtig aus
- Name der zuständigen Krankenkasse, bzw. des zuständigen Kostenträgers ein.
- Tragen Sie hier "Sprechstundenbedarf" ein.
- Neunstellige Krankenkassennummer (IK=Institutionskennzeichen).
- Betriebsstätten-Nummer: Die BS-Nummer identifiziert die Praxis des Vertragsarztes. Bei einer Gemeinschaftspraxis haben die dort behandelnden Mediziner alle die gleiche Nummer. Durch sie wird der Ort der Leistungserbringung (Betriebsstätte) eindeutig identifiziert.
- Arzt-Nummer (LANR): Hier steht die lebenslang gültige 9-stellige Arzt-Nummer des verordnenden Arztes.
- Ausstellungsdatum des Rezepts. Fehlt das Ausstellungsdatum, ist das Rezept ungültig.
- Hier tragen Sie die abzurechnenden Produkte ein. Neben der genauen Bezeichnung ist die Menge und PZN anzugeben. Es dürfen maximal 3 Produkte je Rezept angegeben werden.
- Hier ist die Zahl "9" im rechten Kästchen für Sprechstundenbedarf einzutragen.
- Pflichtangaben sind Berufsbezeichnung, Vor- und Nachname, Telefonnummer, Anschrift.
Welche Artikel sind erstattungsfähig?
Die SSB-Artikel sind in den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen der jeweiligen KV-Region aufgelistet und somit als Sprechstundenbedarf auf dem Rezeptmuster 16 verordnungsfähig. Der Sprechstundenbedarf soll grundsätzlich einmal kalendervierteljährlich verordnet werden.
Bitte entnehmen Sie der Übersicht, welcher Sprechstundenbedarf durch die jeweilige KV anerkennt wird:
SSB-Vereinbarungen der KV-Regionen